Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Der Wärmepumpenverband begrüßt die jüngst beschlossene EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der entsprechenden Umlage in den Bundeshaushalt. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Mit der EEG-Novelle 2022 ist eine Einigung auf Entlastung der Verbraucher erfolgt

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Der Beschluss der Bundesregierung legte nun fest, dass die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr Sache des Verbrauchers sei, sondern in den Bundeshaushalt verlagert würde. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Per Gesetz sollen daher die Versorger dazu verpflichtet werden, die selbst erhaltene Kostensenkung an den Verbraucher weiterzureichen.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Vor allem bei der Beheizung kann die Versorgung nicht permanent garantiert werden. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Gebäudeeigentümer sehen die Installation der Wärmepumpe daher vor allem unter dem Kostenfaktor. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Energiearmut bekämpfen: Verband fordert zusätzliche Entlastung der Verbraucher

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Denn ein Vergütungsanreiz kann dazu führen, Einspeisung und Verbrauch erneuerbarer Energien besser in Waage gehalten werden. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Alle Aktivitäten fokussieren auf die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, wie es die Kooperation Deutschland – USA – Großbritannien vorgibt. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland kein Einzelfall

Die Energiearmut in Deutschland betraf im Jahr 350.000 Haushalte: hier wurde einfach der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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