Waffenanzahl für Sportschützen: Was ist erlaubt?

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Die Waffenanzahl für Sportschützen wird in Deutschland durch das Waffenrecht geregelt. Die verschiedenen Waffenbesitzkarten erlauben ihrem Eigentümer den Besitz unterschiedlicher und unterschiedlich vieler Waffen.

Waffenanzahl für Sportschützen: Eine Übersicht

Der Schießsport erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, doch um in den Kreis der Sportschützen aufgenommen zu werden, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Denn natürlich darf in Deutschland nicht jeder eine Waffe tragen, der es gerne möchte. Nur eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz einer Waffe in Deutschland. Die genaueren Vorschriften dazu sind in der Waffenverwaltungsvorschrift und im Waffenrecht geregelt, ebenso wie die Waffenanzahl für Sportschützen.

Erste Schritte auf dem Weg zu einer Waffe in Deutschland

Wer sich für das Schießen und den Besitz einer Waffe interessiert, der wird über kurz oder lang wohl den Weg in einen Schießsportverein finden. Aber auch in einem Schießsportverein darf man nicht sofort darauf los schließen, sondern wird zunächst an einem Schnupperschießen teilnehmen. In der Regel versucht man sich dabei bei den kleineren Waffen wie Kurzwaffen (meist 9 Millimeter), aber auch kleinkalibrigen Langwaffen. So kann man sich einen ersten Eindruck verschaffen, was es heißt, mit einer Waffe umzugehen.

Aber das ist noch lange nicht alles, wenn man Sportschütze werden möchte. Nach dem ersten Schnupperschießen folgt nämlich das zweite. Manchmal darf man sich beim zweiten Schießen bereits an einem Gewehr versuchen, in anderen Schießsport-Vereinen folgen derartige Waffen erst später.

Am Ende der Schnupper-Phase folgt dann die Entscheidung darüber, ob man dem Verein beitreten darf oder nicht. Selbstverständlich hat man während der gesamten Vorlaufphase auch Zeit, für sich herauszufinden, ob Schießen denn das richtige Hobby für einen selbst ist. Kommt man bei dieser Frage zu einem positiven Ergebnis, kann es auch schon losgehen und man kann die Waffenbesitzkarte beantragen. Dazu gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Waffenanzahl für Sportschützen: Wer sich für das Schießen und den Besitz einer Waffe interessiert, der wird über kurz oder lang wohl den Weg in einen Schießsportverein finden. (#01)

Waffenanzahl für Sportschützen: Wer sich für das Schießen und den Besitz einer Waffe interessiert, der wird über kurz oder lang wohl den Weg in einen Schießsportverein finden. (#01)

Die Voraussetzungen zur Zulassung als Sportschütze

Nach dem Probeschießen folgt der eigentliche Eintritt in den Schießverein. Dieser ist aber auch nicht ganz so schnell abgeschlossen, wie man es sich als Waffeninteressierter vielleicht wünschen würde. Denn mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen eines Antrages auf Mitgliedschaft ist die Sache noch lange nicht getan.

Nach dem Eintritt in den Verein folgt nämlich eine Periode einer sogenannten Probezeit, in der das neue Mitglied seine Eignung für den Umgang und den Besitz von Waffen unter Beweis stellen muss. Erst danach kann eine Waffenbesitzkarte beantragt werden und auch das nur nach sorgfältiger Prüfung der Person. Besonders das polizeiliche Führungszeugnis spielt dabei eine große Rolle. Personen, die einen Eintrag in diesem Zeugnis haben, müssen davon ausgehen, dass ihnen der Besitz einer Waffe nicht gestattet werden kann. So wollen die Verantwortlichen bei der Bundesregierung sicherstellen, dass wirklich nur rechtstreue Bürger in den Besitz einer Waffe kommen.

Achtung:

Die Waffenbesitzkarte erlaubt nur den Besitz einer oder mehrerer Waffen. Sie ist keine Erlaubnis zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit. Erteilt wird die Waffenbesitzkarte (WBK) von der jeweils zuständigen Waffenbehörde, die es in jedem Bundesland gibt. Die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte sind im Waffengesetz (Waffenrecht) klar geregelt. Nur wer diese erfüllt, kann eine WBK bekommen.

Neben der Waffenbesitzkarte gibt es aber auch andere Möglichkeiten, in Deutschland legal eine Waffe zu führen. Dazu zählen:

  • Der kleine Waffenschein
  • Der (große) Waffenschein
  • Der Munitionserwerbschein

Diese verschiedenen Scheine erlauben jeweils andere Dinge in Bezug auf den Erwerb und das Führen von Waffen.

Das erlaubt die Waffenbesitzkarte

Sportschützen, die eine Waffenbesitzkarte besitzen, dürfen erlaubnispflichtige Waffen inklusive der zugehörigen Munition in Deutschland besitzen, so ist es im Waffenrecht geregelt. Man muss allerdings die Waffenbesitzkarte ganz klar von dem Waffenschein trennen, denn wie oben bereits angesprochen, erlaubt die Waffenbesitzkarte ihrem Inhaber lediglich den Besitz einer oder mehrere Waffen, nicht aber, dass sie mitgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich die Fahrten zum Schießsportverein und wieder zurück, an denen die Waffe natürlich von dem Besitzer der WBK mitgeführt werden muss. Zu diesem Zweck muss der Sportschütze aber immer auch die Waffenbesitzkarte mitführen, um sich zu jedem Zeitpunkt ausweisen zu können, dass er oder sie dazu legitimiert ist, Waffen zu führen. Die genaue Waffenanzahl, die Sportschützen dabei mitführen dürfen, ist jeweils in der WBK festgehalten.

Video: Voraussetzungen zum Erwerb eine Waffe als Sportschütze, Sportschützin

Übrigens:

Man muss nicht unbedingt Sportschütze sein, um in den Genuss einer Waffenbesitzkarte zu kommen, auch Erben können diese Karte beantragen, wenn ihnen aus der Erbmasse Waffen zugesprochen werden.

Die Waffenbesitzkarte gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, so dass jede Gruppe die passende Karte erwerben kann. Erben haben beispielsweise andere Ansprüche an den Besitz ihrer Waffen, als beispielsweise Sportschützen. Dem wird durch die unterschiedlichen Karten Rechnung getragen, denn je nach Karten müssen andere gesetzliche Vorschriften erfüllt werden.

 

Waffenanzahl für Sportschützen:Man muss nicht unbedingt Sportschütze sein, um in den Genuss einer Waffenbesitzkarte zu kommen. (#02)

Waffenanzahl für Sportschützen:Man muss nicht unbedingt Sportschütze sein, um in den Genuss einer Waffenbesitzkarte zu kommen. (#02)

Die verschiedenen Waffenbesitzkarten im Überblick

In Deutschland gibt es drei verschiedene Formen der Waffenbesitzkarte, die jeweils für unterschiedliche Personengruppen gedacht sind.

  1. Die grüne Waffenbesitzkarte: Diese Karten haben in erster Linie Erben, die aus der Erbmasse des Verstorbenen Waffen und Munition erhalten haben, aber auch Jäger haben häufig eine grüne Waffenbesitzkarte. Daneben wird diese Karte auch an bestimmte gefährdete Personen ausgehändigt und auch die sogenannten Altbesitzer können mit einer grünen Waffenbesitzkarte weiterhin ihre Waffen in ihrem Zuhause, oder auch in einem Bankschließfach lagern. Und auch einige Sportschützen verfügen über eine grüne WBK, in der sie ganz bestimmte Waffen eintragen lassen können.
  2. Die rote Waffenbesitzkarte ist Sachverständigen und Sammlern vorbehalten und wird nur nach besonderer Prüfung ausgestellt.
  3. Die gelbe Waffenbesitzkarte ist die Karte, die die meisten Sportschützen haben (einige haben auch die grüne Waffenbesitzkarte).Diese Karte erhält nur, wer:
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • eine Sachkundeprüfung bestanden hat
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • nachweisen kann, dass ein ausgeprägtes Bedürfnis besteht, eine Waffe zu führen.

Neben Sportschützen haben in der Regel aber auch Mitglieder eines Schießsportvereins oder eines Schützenvereins eine gelbe Waffenbesitzkarte, die ihnen den Besitz von Schusswaffen gestattet.

Was erlaubt die gelbe Waffenbesitzkarte?

Die gelbe Waffenbesitzkarte richtet sich in erster Linie an Sportschützen und regelt, wie viele Waffen und Munition diese Personengruppe besitzen darf.

Erhält der Sportschütze eine Bescheinigung seines Schützenvereins oder Schießsportvereins, dass ein Bedürfnis besteht, bestimmte Waffen zu besitzen, können in der Regel in der gelben Waffenbesitzkarte folgende Waffen eingetragen werden:

  • sogenannte Perkussionswaffen, also mehrschlüssige Kurz- und Langwaffen, die über eine Zündhütchenzündung verfügen
  • Repetierlangwaffen, die einen gezogenen Lauf haben und ebenfalls mehrschlüssig sind
  • Einzellader-Langwaffen, entweder mit glatten oder mit gezogenen Läufen
  • Einzellader-Kurzwaffen mit nur einem Lauf

Sollten Sportschützen über diese genannten Waffen noch andere besitzen wollen, müssen sie die grüne Waffenbesitzkarte beantragen. Die grüne Karte hat den Vorteil, dass es hier keine Beschränkung im Hinblick auf die Waffenanzahl für Sportschützen gibt.

Waffenanzahl für Sportschützen: Die grüne Waffenbesitzkarte

Wie bereits angesprochen, gibt es bei der grünen Waffenbesitzkarte im Prinzip keine Beschränkungen, was die Waffenanzahl für Sportschützen angeht. Wer im Besitz einer grünen WBK ist, darf

  • Repetierwaffen wie Repetierbüchsen und Repetierflinten
  • Selbstladebüchsen
  • Einzellader
  • mehrschüssige Pistolen
  • mehrschüssige Revolver

besitzen. Dabei ist es möglich, den Kauf bereits vorab von der zuständigen Behörde genehmigen und die Waffe in der WBK eintragen zu lassen. Jedoch muss die entsprechende Waffe dann auch innerhalb der Frist von einem Jahr gekauft werden. Sollte die Frist verstreichen, ohne dass die beantragte Waffe gekauft wurde, verfällt die Genehmigung und muss noch einmal gestellt werden, wenn man die Waffe trotzdem haben möchte.

Gerade wer als Sportschütze seine Waffenanzahl erweitern möchte, sollte auf diesen Punkt besonders achten. Zuwiderhandlungen können nämlich mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Marcel Jancovic  – #01: JazzyGeoff – #02: PeJo

1 Kommentar

  1. Sehr schöner Überblick zu einem wichtigem Thema, besonders für neue Mitglieder in den Schützenvereinen. In der Anfangszeit ist es doch etwas verwirrend was lt. Waffenrecht erlaubt und auch nicht erlaubt ist.

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