Automatischer Informationsaustausch: Schweizer Bundesrat entscheidet pro AIA

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Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf verkündet: ab Herbst 2014 wird die Schweiz mit der EU über den Informationsaustausch verhandeln. Der Schweizer Bundesrat hat so entschieden: für die EU und die USA soll der automatische Informationsaustausch (AIA) nun schnell gelten und umgesetzt werden. Aber: der automatische Informationsaustausch soll nur im grenzüberschreitenden Finanzverkehr gelten, nicht jedoch für Finanztransaktionen innerhalb der Schweiz. Die gläserne Grenze (PDF) entsteht.

Bundesrat will mit EU über automatischen Informationsaustausch verhandeln

Die EU verlangt den automatischen Informationsaustausch schon seit langem. Mit dem nun vorliegenden Entwurf für das Verhandlungsmandat ist man dem AIA ein Stück näher gerückt. Die Bereitschaft zu verhandeln soll sich übrigens auch auf die USA erstrecken. Schon im Sommer 2013 hatte der Schweizer Bundesrat im Grundsatz entschieden, am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilzunehmen. Im darauffolgenden Herbst kündigte der Schweizer Bundesrat an, dass mit den wichtigsten Partnerländern verhandelt werden solle, sobald denn ein international anerkannter Standard vorliege – was nun erfüllt sei.

Das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU

Die Verhandlungen mit der EU über das Zinsbesteuerungsabkommen werde „neu orientiert“. In Klartext heisst das, dass der AIA in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Gesprächsbestandteil sein werde. Bislang wurde dies von der Finanzministerin der Schweiz, Eveline Widmer-Schlumpf, mit der Begründung abgelehnt, dass ein internationaler Standard noch nicht vorliege.

EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta: keine Anpassung an EU-Verhandlungsmandat nötig

Auf Seiten der EU-Verhandlungskommission wird man sich nicht neu aufstellen müssen. Der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta ließ verlauten, dass der automatische Informationsaustausch AIA schon von je her erklärtes Verhandlungsziel gewesen sei. Eine Anpassung des Verhandlungsmandats erübrigt sich also.

Der Schweizer Bundesrat wacht auf

Die USA hat mit bereits FATCA bereits ihre Maximalforderung gegenüber der Schweiz durchgedrückt. Mit der indirekten Drohung, unkooperative Finanzinstitute praktisch vom US-Finanzmarkt auszuschließen, hatten sich die USA mit ihren ebenso bekannten wie charmanten Rambo-Manieren Nachdruck verschafft. Die Schweiz hatte sich damals für das „Modell 2“ entschieden. Dieses beinhaltet einen einseitigen Informationsfluss aus der Schweiz zum amerikanischen IRS. Nun will die Schweiz zum „Modell 1“ wechseln, was einen bidirektionalen Informationsfluss vorsieht.

Anmerkung der Redaktion:
Wenn man Dan Mitchell Glauben schenken darf, existiert das Modell 1 nur als Wunsch in den Köpfen des Schweizer Bundesrats. Die US-Behörden besitzen keinerlei Aufzeichnungen, die berichtet werden könnten. Somit ist das Modell 1 eine Farce.

Gesetzesänderung in der Schweiz für den automatischen Informationsaustausch AIA

Wenn der automatische Informationsaustausch AIA in der Schweiz eingeführt werden soll, ist ein Umsetzungsgesetz nötig. Das geltende Recht lässt keinen AIA zu. Kritisch ist dabei, dass das Umsetzungsgesetz das Schweizer Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland lüftet. Wenn so das Bankgeheimnis der Schweiz per Gesetz abgeschafft wird, sieht Tamara Lauber von alliance finance dies als Bedrohung für Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz.


Bildnachweis: © morguefile.com – bkornprobst

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