Betriebliche Altersvorsorge: Das leistet die Riester-Rente

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In Deutschland reicht die gesetzliche Rente für das Leben im Alter nicht mehr aus. Die Bürger sind angehalten, selber vorzusorgen. Die Stichworte Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge fallen dabei oft. Ist es vielleicht sogar sinnvoll, beides zu kombinieren?

Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente: Was ist das eigentlich genau?

Die betriebliche Altersvorsorge ist bei den Deutschen sehr beliebt. Mehr als 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in diesem Land haben im Alter einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag vermittelt hat, wird der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Zulagen vom Staat gibt es keine. Dafür müssen die Sparer auf ihre Beiträge aber keinerlei Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Höhe der Beiträge, die verdienstunabhängig in den Betriebsrentenvertrag eigenzahlt werden können, ändert sich jedes Jahr. Im Jahr 2013 zum Beispiel lag die Grenze bei 2784 Euro.

33 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben sich dafür entschieden, mit der Riester-Rente für ihr Alter vorzusorgen. Diese Arbeitnehmer zahlen geringe Beiträge für ihre Rente. Die Riester-Rente wird mit staatlichen Zulagen und Vorteilen bei der Steuer gefördert. Sparer zahlen bei der Riester-Rente vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag der Riester-Rente. Wenn diese Bedingung erfüllt wurde, erhält man die volle Grundzulage von 154 Euro. Eltern erhalten zudem für jedes Kind noch 185 Euro der sogenannten Kinderzulage dazu. Wurde das eigene Kind nach 2008 geboren, erhalten die Eltern eine Kinderzulage in der Höhe von 300 Euro.

Statt sich für eine der beiden möglichen Vorsorgearten zu entscheiden, kann man als Arbeitnehmer auch die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester Rente kombinieren. Doch wie sinnvoll ist so eine Kombination?

Die betriebliche Altersvorsorge ist bei den Deutschen sehr beliebt. Mehr als 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in diesem Land haben im Alter einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. (#01)

Die betriebliche Altersvorsorge ist bei den Deutschen sehr beliebt. Mehr als 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in diesem Land haben im Alter einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. (#01)

 

Die betriebliche Altersvorsorge – Eine von vielen Möglichkeiten

Wer in Deutschland für das Alter vorsorgen will, hat grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Gesetzliche Rentenvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenvorsorge beruht auf einem Umlageverfahren. Die Beiträge, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Rentenkasse eingezahlt werden, werden dort nicht angespart, sondern sofort an die derzeitigen Rentner ausgezahlt. So zahlt die junge, arbeitende Generation durch das Solidarprinzip die Rente für alte Generation. Dieses System wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.

Es hat aber einen gewaltigen Nachteil: Es funktioniert nur dann, wenn es genügend jungen Leute gibt, die in die Rentenkasse einzahlen. Das ist jetzt schon nicht mehr der Fall. Immer weniger junge Leute werden in Zukunft für immer mehr alte Menschen aufkommen müssen. Die Politik sucht bereits nach Lösungen und erhöhte das Rentenalter und senkte die Rentenzahlungen. Zudem bewerben Politiker die anderen beiden Vorsorgearten: die private und die betriebliche Altersvorsorge. Sie sollen wahrscheinliche Versorgungslücken schließen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Nicht alle Berufsgruppen müssen Beiträge zahlen. Soldaten, Richter und Beamte zum Beispiel sind davon ausgenommen.

Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den sogenannten ergänzenden, erwerbsbasierten Altersvorsorgen. Damit diese Art der Vorsorge für Arbeitnehmer attraktiv ist, wird die betriebliche Altersvorsorge steuerlich begünstigt. Ein Vorteil: Wird der Arbeitgeber gewechselt, muss der neue Arbeitgeber den Vertrag des Arbeitnehmers in der Regel weiterführen. Eine Ausnahme besteht dann, wen der Arbeitsplatz sehr früh zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gewechselt wird. Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist die betriebliche Altersvorsorge gesichert. Ein Problem der betrieblichen Altersvorsorge sind die niedrigen Zinsen.

Die betriebliche Rente wird in Zeiten des Nullzinses immer weniger lukrativ. Wenn der Arbeitsgeber wenig oder gar nichts dazuzahlt, kann sich die betriebliche Altersvorsorge zu einem Negativgeschäft für den Sparer entwickeln, da die Auszahlungen im Alter dann besteuert werden müssen. Deshalb muss man selber nachprüfen, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt oder ob man nicht anders für das eigene Alter vorsorgen sollte.

Die private Altersvorsorge ist entweder staatlich gefördert und nicht gefördert. Zu den staatlich geförderten Renten der privaten Altersvorsorge gehören die sehr bekannte Riester-Rente und die weniger bekannte Rürup-Rente. Die Riester-Rente richtet sich vor allem an Angestellte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Für Leute, die die Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen können, gibt es die Rürup-Rente. Sie ist zum Beispiel für Selbständige gedacht.

Solche staatlich geförderten privaten Altersvorsorgen können die Versorgungslücke in der Altersvorsorge schließen. Aber auch die Riester- und Rürup-Rente werden häufig kritisiert. Tatsächlich eignen sich die beiden Arten der privaten Altersvorsorge nicht für alle Personen- und Einkommensgruppen. Zudem kann man die Renten nicht so einfach kündigen. Bei der Rürup-Rente zum Beispiel ist eine Kündigung gar nicht möglich, bei der Riester-Rente muss man alle staatlichen Zulagen zurückzahlen. Da die Abschlusskosten außerdem teils sehr hoch sind, kommt es in einem solchen Fall dann oft zu einem Verlustgeschäft.

Ein Vorteil der nicht staatlich geförderten Altersvorsorge ist, dass das Vermögen vererbt werden kann. Beispiele dafür sind die Kapitallebensversicherung oder die private Rentenversicherung. Die Renditen bei diesen Arten der Altersvorsorge sind allerdings sehr unterschiedlich. Die Höhe hängt vor allem davon ab, wie risikobehaftet man sein Geld anlegt.

 

Es gibt verschiedene Typen von betrieblicher Altersvorsorge, für die man als Arbeitnehmer eine Riester-Förderung beantragen kann. (#02)

Es gibt verschiedene Typen von betrieblicher Altersvorsorge, für die man als Arbeitnehmer eine Riester-Förderung beantragen kann. (#02)

Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente: Zusammen sinnvoll?

Riestern ist nicht nur als private Altersvorsorge möglich, auch betriebliche Riester-Verträge gibt es. Die staatlichen Zulagen sind in beiden Fällen gleich. Der Unterschied liegt in der Höhe der Sozialabgaben.
Es gibt verschiedene Typen von betrieblicher Altersvorsorge, für die man als Arbeitnehmer eine Riester-Förderung beantragen kann:

  • Pensionskasse
    Hier verwaltet ein Versicherer die Beiträge von Arbeitnehmern eines oder mehrerer Betriebe und regelt außerdem die Auszahlungen. Viele Tarifverträge sehen die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse vor.
  • Pensionsfonds
    Diese Fonds unterscheiden sich von Pensionskassen dadurch, dass bis zu 100 Prozent des Vermögens in Aktien investiert werden kann.
  • Direktversicherung
    Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für Sie ab und ist selbst Versicherungsnehmer. Sie sind die begünstigte Person, die später die Rente erhält.

Das Riestern im Betrieb funktioniert folgendermaßen: Bei der „normalen“ betrieblichen Altersvorsorge legt der Arbeitgeber den Leistungsumfang fest und ist außerdem für die Auswahl des Anbieters und die Verwaltung der Versicherung verantwortlich. Ohne die Riester-Förderung erfolgen die Einzahlung nach dem System der Bruttoentgeltumwandlung. Das bedeutet, dass bis zu vier Prozent des Gehaltes ohne Abzüge für Steuern in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

 

In Deutschland reicht die gesetzliche Rente für das Leben im Alter nicht mehr aus. Die Bürger sind angehalten, selber vorzusorgen. Die Stichworte Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge fallen dabei oft. Ist es vielleicht sogar sinnvoll, beides zu kombinieren? (#03)

In Deutschland reicht die gesetzliche Rente für das Leben im Alter nicht mehr aus. Die Bürger sind angehalten, selber vorzusorgen. Die Stichworte Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge fallen dabei oft. Ist es vielleicht sogar sinnvoll, beides zu kombinieren? (#03)

Erst bei der Auszahlung der Rente kommt es zu Besteuerung

Bei einer Kombination von betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente erfolgen die Einzahlungen in die Rentenkasse vom Netto- und nicht vom Bruttolohn. Auf die eingezahlten Beträge müssen also Einkommenssteuer und Sozialabgaben gezahlt werden. Diese Einzahlungen kann man dann aber als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, die Sozialabgaben aber nicht. Zu diesen gehören zum Beispiel die Beiträge der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Egal ob mit oder ohne Riester-Förderung, bei der Auszahlung der betrieblichen Rente werden sowohl Beiträge zur Pflege- als auch zur Krankenversicherung fällig. Diese Sozialabgaben zahlt man dann also doppelt, wenn man über den Betrieb riestert. Das klingt eher wie ein gewaltiger Nachteil als ein Vorteil. Ein großer Vorteil sind aber auf jeden Fall die möglichen Zusatzleistungen. Verträge der betrieblichen Arbeitsversicherung mit Riester-Förderung können zum Beispiel eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente umfassen. Erhält man solche zusätzlichen Leistungen bei keinem Versicherer, kann die Riester-Rente mit der betrieblichen Rente kombiniert eine gute Alternative sein.

In der Praxis ist diese Kombination allerdings oft nicht machbar. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer dieser Gründe ist, dass es oftmals gar nicht oder nur sehr kompliziert möglich ist, die volle Riester-Förderung mit der betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Zuschläge, die zum Beispiel Eltern zustehen, können in der Regel auch nicht integriert werden. Wer über die betriebliche Altersvorsorge spart, würde somit dann nur Hälfte der Riester-Ansprüche erhalten. Deshalb raten Experten Arbeitnehmern von einer solchen Kombination von betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente eher ab.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Sp- Photo-#01:   PhotographyByMK -#02: Rido-#03: Robert Kneschke

 

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