Pflegevermittlung gründen: Voraussetzungen, wie viel Geld man braucht und wie man es richtig macht

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Um eine Pflegevermittlung gründen zu können, braucht es mehr als nur Fachwissen. Auch das nötige Kleingeld muss vorhanden sein. Zudem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die entscheidend für den Erfolg sind.

Pflegevermittlung gründen: Die wichtigsten Voraussetzungen zur erfolgreichen Gründung

Wer im Pflegebereich arbeitet und eine neue berufliche Perspektive sucht, möchte vielleicht eine Pflegevermittlung gründen. Andere wiederum sehen den Bedarf an Pflegekräften, der bisher nicht zu decken ist und immer noch weiter ansteigt. Auch aus den Überlegungen, dieses Problem zu lösen oder zumindest abzumildern, kann der Wunsch nach einer eigenen Pflegevermittlung rühren. Es geht dabei um die professionelle Vermittlung von Pflegekräften oder um die Gründung eines eigenen Pflegedienstes. Zahlreiche Voraussetzungen sind dafür zu erbringen.

Persönliche und rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Die fachliche Kompetenz ist einer der Stützpfeiler in der Pflege. Wer selbst ausgebildete Pflegekraft ist, hat hier natürlich besonders gute Karten und weiß, welche Anforderungen in dem Beruf gestellt werden und worauf es ankommt. Im besten Fall kommen noch betriebswirtschaftliche Kenntnisse dazu, die ansonsten über Weiterbildungen anzueignen sind. Wichtig sind aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, denn niemand darf ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eine Pflegevermittlung gründen.

Gut zu wissen: Ambulante Pflegedienste sind heute gefragter denn je. Immer mehr ältere Menschen oder solche, die auf Hilfe angewiesen sind, wollen in den eigenen vier Wänden bleiben und dort ein wenig Hilfe von der Pflegekraft bekommen. Der Umzug ins Pflegeheim steht für sie nicht oder wenigstens längere Zeit nicht als Option. Die beruflichen Aussichten sind also gut und es wird sich lohnen, eine Pflegevermittlung zu gründen.

Wer im Pflegebereich arbeitet und eine neue berufliche Perspektive sucht, möchte vielleicht eine Pflegevermittlung gründen. ( Foto: Adobe Stock -  Robert Kneschke )

Wer im Pflegebereich arbeitet und eine neue berufliche Perspektive sucht, möchte vielleicht eine Pflegevermittlung gründen. ( Foto: Adobe Stock – Robert Kneschke )

Fachliche Qualifikation als Voraussetzung

Nur ausgebildete Pflegekräfte, die über vorgeschriebene Zusatzqualifikationen verfügen, dürfen eine Pflegevermittlung gründen bzw. einen Pflegedienst leiten.

Dafür ist eine der folgenden Ausbildungen vorgeschrieben:

  • Gesundheits- oder Krankenpfleger/in
  • Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in

Nach der Reform der Ausbildung werden jetzt Pflegefachkräfte ausgebildet, die sich in ihrem dritten Lehrjahr auf einen der drei genannten Bereiche spezialisieren können. Wichtig: Die Ausbildung allein reicht nicht, es ist vorgeschrieben, innerhalb der letzten acht Jahre für mindestens zwei Jahre in dem Ausbildungsberuf gearbeitet zu haben, um eine Pflegevermittlung gründen zu können.

Zudem muss eine Weiterbildung für leitende Positionen absolviert worden sein. Diese hat einen Umfang von 460 Stunden. Auch ein vergleichbares Studium ist möglich, hier bietet sich unter anderem das Pflegemanagement an. Des Weiteren ist kaufmännisches Wissen gefragt, denn wer eine Pflegevermittlung gründen möchte, sollte auch mit den nötigen Betriebszahlen umgehen können.

Weitere Voraussetzungen für die Gründung einer Pflegevermittlung

Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen die folgenden Aspekte für eine erfolgreiche Gründung einer Pflegevermittlung berücksichtigt bzw. erfüllt werden:

§ Offizielle Zulassung

Um die eigene Leistung gegenüber der Pflegekasse abrechnen zu können, ist eine offizielle Zulassung nötig. Diese wird nur vergeben, wenn ausreichend Personal vorhanden ist, um die Pflege abzusichern und wenn die Pflegedienstleitung einen kompetenten Stellvertreter hat. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit zu Fortbildungen bekommen und angemessen bezahlt werden. Der neue Pflegedienst muss rund um die Uhr erreichbar sein, braucht einen Hygieneplan und ein Qualitätsmanagement. Zur Abrechnung ist zudem eine IK-Nummer bei der Sammel- und Verteilungsstelle der AG Institutskennzeichen zu beantragen.

Pflege im eigenen Heim, wer wünscht sich das nicht. ( Foto: Adobe Stock -  NDABCREATIVITY )

Pflege im eigenen Heim, wer wünscht sich das nicht. ( Foto: Adobe Stock – NDABCREATIVITY )

§ Gewerbeanmeldung

Da es sich bei einer Pflegevermittlung um ein Gewerbe handelt, muss dieses auch beim Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet werden.

§ Marktanalyse

Die Idee, eine Pflegevermittlung zu gründen, mag auf den ersten Blick gut erscheinen. Doch wichtig ist auch die Wahl des Standortes. Es bringt nichts, sich dort anzusiedeln, wo die Dichte der Pflegedienste vielleicht schon sehr hoch ist. Vielmehr ist es sinnvoll, bestehende Versorgungslücken zu schließen. Die Alternative ist ein freiberuflicher Pflegedienst, der auch von einer Person allein gegründet werden und einem begrenzten Personenkreis angeboten werden kann.

Die Kosten betrachten

Wer eine Pflegevermittlung gründen möchte, braucht Geld. Wie viel genau das ist, hängt vom individuellen Bedarf sowie von der Zukunftsplanung ab. Es ist daher wichtig, vorab zu klären, welcher Finanzbedarf besteht und was als Eigenkapital eingebracht werden kann. Auch die monatlichen Lebenshaltungskosten sollten bekannt sein. Darüber hinaus spielen alle Kosten eine Rolle, die durch den zu führenden Betrieb verursacht werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Mieten
  • Kosten für Strom, Wasser und Heizung
  • allgemeiner Bürobedarf
  • Kosten für Fahrzeuge
  • Kosten für Versicherungen
  • Personal- und Beraterkosten (Steuerberater o. Buchhalter)
  • Steuern
  • Werbung

Das Problem: Die Kosten fallen vom ersten Tag gerechnet an, die Einnahmen fließen jedoch erst später und auch dann oft nicht in der benötigten Höhe. Es gilt daher, die entstehende Lücke zu finanzieren. Über den Businessplan kann ein Finanzierungsplan erstellt werden, der von der Bank anerkannt wird und als Grundlage für die Vergabe eines Kredits genutzt werden kann. Das gilt aber nur, wenn das geplante Vorhaben Erfolg versprechend ist, ansonsten verweigern die Banken die Vergabe des Kredits.

Häufig werden ambulante Pflegedienste als Einzelunternehmen eröffnet, das kein Startkapital braucht.  ( Foto: Adobe Stock -   Robert Kneschke )

Häufig werden ambulante Pflegedienste als Einzelunternehmen eröffnet, das kein Startkapital braucht. ( Foto: Adobe Stock – Robert Kneschke )

Pflegevermittlung gründen und Erfolg haben: So geht es richtig

Die eigenen Kosten wurden überschlagen, der Finanzierungsplan steht. Das Geld ist vorhanden, um die ersten Schritte nach der Gründung zu machen. Auch die vorgeschriebenen Anforderungen wurden eingehalten und so ist die Vorfreude groß. Was kann jetzt noch schiefgehen? Theoretisch ziemlich viel, sagen Experten, denn auch weitere Punkte sind zu beachten, damit das Vorhaben ein Erfolg wird.

Wichtige Aspekte zum erfolgreichen Gründen einer Pflegevermittlung

Als wichtige Voraussetzung ist ein Hygieneplan zu erstellen, der seitens des Pflegedienstes bzw. der Pflegekräfte einzuhalten ist. Das Hygienemanagement darf daher nicht zu kurz kommen und ist Sache der Leitung. Der Hygieneplan ist Chefsache und es müssen Einhaltung und Kontrolle des Plans garantiert werden. Dieser Plan ist jährlich zu aktualisieren und muss für jeden Kunden einsehbar sein bzw. diesem ausgehändigt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft das Qualitätsmanagement, das im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft wird. Prüfende Stelle ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, wobei unter anderem auf die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter geachtet wird. Es geht auch um die Einhaltung des Hygieneplans, um Tourenpläne sowie die Erreichbarkeit des Pflegedienstes.

Der Versorgungsvertrag muss mit den Pflegekassen geschlossen werden. Dort werden die zu erbringenden Pflegeleistungen geregelt und in welchem Einzugsgebiet der Pflegedienst tätig sein wird. Der Vertrag ist die Grundlage für die Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen!

Letzten Endes muss es auch darum gehen, Kunden zu gewinnen. Ein gewisses Maß an Werbung wird daher unausweichlich sein. Wie genau Werbung und Marketing ablaufen sollen, gibt in Grundzügen bereits der Businessplan vor. Wichtig: Die sogenannten A-Vermittler (Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen) sollten nicht zu Anfang angesprochen werden. Ansonsten könnte der Ansturm auf das noch junge Pflegeteam zu groß sein und die Arbeit ist nicht zu schaffen.

Zuguterletzt: Wer eine Pflegevermittlung gründen möchte, muss auch das passende Team finden, was idealerweise über Bekannte möglich ist. Auch die Rechtsform will clever gewählt werden: Wer ein Einzelunternehmen gründet, haftet mit seinem gesamten Vermögen, auch mit dem Privatvermögen. Eine GmbH oder eine UG ist die bessere Variante.

Welche Pflegestufe die Senioren haben, ist ebenfalls ein wichtiger Punkt für die Pflegekraft ( Foto: Adobe Stock -  Viacheslav Yakobchuk )

Welche Pflegestufe die Senioren haben, ist ebenfalls ein wichtiger Punkt für die Pflegekraft ( Foto: Adobe Stock – Viacheslav Yakobchuk )

FAQs zur Gründung einer Pflegevermittlung

Was ist wichtig, um einen Pflegedienst zu gründen?

Zuerst müssen die grundlegenden Voraussetzungen für die Existenzgründung überprüft werden. Es werden Pflegeleistungen mit den Pflegekassen festgelegt und der Kapitalbedarf muss gesichert werden. Außerdem muss der Gründer die Rechtsform festlegen sowie einen Businessplan aufstellen. Versicherungen nicht vergessen!

Wie viel Geld braucht die Eröffnung eines Pflegedienstes?

Häufig werden ambulante Pflegedienste als Einzelunternehmen eröffnet, das kein Startkapital braucht. Außerdem sind diese Unternehmen nicht zur Bilanz verpflichtet. Gleichzeitig ist aber die Haftung nicht auf das Geschäftsvermögen beschränkt.

Darf jeder einen Pflegedienst gründen?

Ohne entsprechende Ausbildung im Pflegebereich und mindestens zweijährige Berufspraxis in den letzten acht Jahren ist das Gründen eines Pflegedienstes nicht möglich. Außerdem muss eine Weiterbildung für leitende Positionen im Umfang von mindestens 460 Stunden absolviert werden.

Wie viele Pflegekräfte braucht der Pflegedienst?

Um einen Pflegedienst besetzen zu können, müssen mindestens vier Vollzeitbeschäftigte, die sozialversicherungspflichtig sind, vorhanden sein. Bis zu zwei von ihnen können durch Teilzeit-Beschäftigte ersetzt werden.

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