Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest

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Die Stiftung Warentest bietet mit ihren Tests Aufklärungsarbeit für die Verbraucher. In Finanztest informiert sie über den Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung in dem Fall, in dem ein Versicherter aufgrund von Krankheit oder Beruf nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Je nach versichertem Risiko können die Kosten für eine solche Versicherung recht hoch sein. Die neueste Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt jedoch wieder einmal auf, wie groß die Unterschiede bei den Kosten auch zwischen vergleichbaren Tarifen verschiedener Anbieter sein können.

Frau Mustermann, Diplomkauffrau, 30 Jahre

Für denselben Modellkunden – bei der Stiftung Warentest ist dieser 30 Jahre alt – können die Kosten bei vergleichbaren Tarifen um mehrere hundert Euro differieren. Im Einzelfall muss bei einer Versicherung rund das Doppelte gegenüber einer anderen gezahlt werden. Massive Unterschiede bestehen zwischen verschiedenen Berufsgruppen.

Unisex-Tarife

Während eine Diplomkauffrau bei Kosten um die 1000,- Euro eine monatliche Rente von 2000,- Euro bis zum 67. Lebensjahr erhalten kann, wird ein Krankenpfleger bei denselben Kosten lediglich eine Rente von 1000,- Euro bis zum 65. Lebensjahr erhalten. Die Risiken körperlicher Arbeit wiegen hier schwer. Darüber hinaus hat der Test der Stiftung auch ergeben, dass nach wie vor eine Ungleichbehandlung der Geschlechter besteht. Frauen zahlen noch immer deutlich mehr für ihre BU-Versicherung. Die Gesetzesänderung, die die Gleichbehandlung durch Unisex-Tarife vorschreibt, beinhaltet eine Übergangsfrist bis zum 21. Dezember 2012.

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest

Kunden, die sich aktuell für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, sind gut beraten, die Untersuchung der Stiftung Warentest in Finanztest zu studieren. Hier finden sie neben der reinen Kostenberechnung auch Hinweise auf die zu beachtenden Tarifdetails. Dabei ist vor allem auf die so genannte abstrakte Verweisung zu achten. Sie ermöglicht dem Versicherer eine Auszahlung der Rente zu verweigern und den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen, in dem dieser vermeintlich arbeiten könnte. In guten Tarifen ist die abstrakte Verweisung daher ausgeschlossen.

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