Riester-Rente Steuererklärung: Beiträge richtig eintragen

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Die Riester-Rente Steuererklärung: Die eingezahlten Beiträge für Ihre Riester-Rente können Sie bei der Steuererklärung als sogenannte Sonderausgaben geltend machen. Diese Angaben können steuermindernd wirken. Was man dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Die Riester-Rente Steuererklärung richtig verfassen und Steuern sparen

Die richtige Altersvorsorge ist wohl eines der wichtigsten Themen, über die man sich in Zukunft Gedanken machen muss. Da die staatliche Rente nicht mehr ausreicht, müssen die Menschen in Deutschland zum Beispiel mit Hilfe der privaten Riester-Rente die entstandene Versorgungslücke schließen. Sie ist also ein Weg, sich für das Alter angemessen abzusichern. Die staatliche Förderung kann auch über Steuervorteile erfolgen, weshalb die Riester-Rente bei der Steuererklärung dann eine wichtige Rolle spielt. In der Steuerklärung müssen Sparer, welche die Riester-Rente als ihre persönliche Altersvorsorge ausgewählt haben, ihre gezahlten Beiträge an den richtigen Stellen angeben.

 

Wenn man mit der Riester-Rente bei der Steuererklärung Steuerminderungen geltend machen will, ist es besonders wichtig, alle Bescheinigungen und Angaben zu der eigenen Riester-Rente zu sammeln. Diese Unterlagen erhält man immer zu Beginn des neuen Jahres von dem Anbieter der Riester-Rente per Post zugeschickt. (#01)

Wenn man mit der Riester-Rente bei der Steuererklärung Steuerminderungen geltend machen will, ist es besonders wichtig, alle Bescheinigungen und Angaben zu der eigenen Riester-Rente zu sammeln. Diese Unterlagen erhält man immer zu Beginn des neuen Jahres von dem Anbieter der Riester-Rente per Post zugeschickt. (#01)

Die Riester-Rente Steuererklärung – So funktioniert’s

Die Riester-Rente ist eine 2002 eingeführte, privat finanzierte Rente, die aber durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Dabei gibt es einen Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs, der seit 2008 auf 2.100 Euro pro Jahr festgesetzt wurde. In einer Ehegemeinschaft steht dieser Höchstbetrag jedem der beiden Ehepartner zu.
Wenn man mit der Riester-Rente bei der Steuererklärung Steuerminderungen geltend machen will, ist es besonders wichtig, alle Bescheinigungen und Angaben zu der eigenen Riester-Rente zu sammeln. Diese Unterlagen erhält man immer zu Beginn des neuen Jahres von dem Anbieter der Riester-Rente per Post zugeschickt.

Bei einer Riester-Rente Steuererklärung muss man dann die sogenannte „Anlage AV“ im Mantelbogen auf Seite 2 der Steuererklärung ankreuzen. Alle weiteren, persönlichen Angaben zur Riester-Rente erfolgen dann in der „Anlage AV“. Sehr wichtig bei den Angaben in der Riester-Rente Steuererklärung ist es, dass man zusätzlich zur eigentlichen Steuererklärung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle in dem betreffenden Jahr geleisteten Eigenbeiträge beilegen muss. Diese Beiträge sind nach Paragraph 10a des deutschen

Einkommenssteuergesetzes die sogenannten Sonderausgaben. Während dieses Vorgehen bei älteren Verträgen Standard war, ist es bei neueren Verträgen so, dass das Finanzamt die Höhe der Beiträge anhand der in der Steuererklärung angegeben, persönliche Steuer ID-Nummer direkt vom Anbieter der Riester-Rente erfährt. Der Vorteil liegt auf der Hand: So kann man die Beiträge, die man für seine private Altersvorsorge gezahlt hat, bei der Riester-Rente Steuererklärung nicht vergessen.

 

Wer seine Riester-Rente Steuererklärung vollständig ausgefüllt hat, kann mit Steuererstattungen rechnen. Wie hoch diese Steuererstattungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist dabei neben dem persönlichen Steuersatz auch die Höhe der Beiträge, die für die Riester-Rente eingezahlt wurden sowie die Höhe der zusätzlich erhaltenen Zulagen. (#02)

Wer seine Riester-Rente Steuererklärung vollständig ausgefüllt hat, kann mit Steuererstattungen rechnen. Wie hoch diese Steuererstattungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist dabei neben dem persönlichen Steuersatz auch die Höhe der Beiträge, die für die Riester-Rente eingezahlt wurden sowie die Höhe der zusätzlich erhaltenen Zulagen. (#02)

Wie kann fällt die Steuererstattung dank Riester Rente aus?

Wer seine Riester-Rente Steuererklärung vollständig ausgefüllt hat, kann mit Steuererstattungen rechnen. Wie hoch diese Steuererstattungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist dabei neben dem persönlichen Steuersatz auch die Höhe der Beiträge, die für die Riester-Rente eingezahlt wurden sowie die Höhe der zusätzlich erhaltenen Zulagen. Das Finanzamt prüft durch diese Angaben, ob der durch den Sonderausgabenabzug erhaltene Steuervorteil höher ist als die Zulagen, die man im Laufe des betreffenden Jahres erhalten hat.

Der Beitrag, der dann ausgezahlt wird, ergibt sich aus der Differenz zwischen den bereits erhaltenen Zulagen vom Steuervorteil und dem Sonderausgabenabzug. Diese Art des Vorgehens lohnt sich besonders für Gutverdiener.

Ein Beispiel:
Herr A. verdient im Jahr 48.000 Euro brutto. Er erhält nach dem Abzug des vollen Sonderausgabenzugs von 2.100 Euro eine Steuerersparnis in Höhe von über 800 Euro dank der Riester-Rente Steuererklärung. Herr A. würden dann den Betrag zurückerstattet bekommen, der nach Abzug der Zulagen in Höhe von 154 Euro verbleibt und das sind immerhin knapp 650 Euro.

Riester-Rente Steuererklärung: Die Versteuerung der Riester Rente im Alter

Während die Riester-Rente Steuererklärung im Erwerbstätigenalter satte Rückerstattung mit sich bringen kann, sieht es dann im Rentenalter etwas anders aus, denn die Riester-Rente wird dann voll besteuert. Das bedeutet, dass nur noch der Pauschalbetrag der Werbungskosten in Höhe von 102 Euro abgesetzt werden oder auch die tatsächlich entstandenen Werbungskosten, wenn sie über diesen Betrag liegen sollten. Dafür ist die Riester-Rente derzeit nicht in die Sozialversicherungspflicht mit einbezogen. Das bedeutet, dass auf diese Rente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen.

 

Damit man mit seiner Riester-Rente Steuererklärung auch Steuererstattungen erhalten kann, muss man sie richtig ausgefüllen. Am wichtigsten ist es dabei, dass die „Anlage AV“ der Steuererklärung für das richtige Steuerjahr verwendet wird. Außerdem sollte man darauf Acht geben, welche Jahre in welche Felder eingetragen werden müssen. (#03)

Damit man mit seiner Riester-Rente Steuererklärung auch Steuererstattungen erhalten kann, muss man sie richtig ausgefüllen. Am wichtigsten ist es dabei, dass die „Anlage AV“ der Steuererklärung für das richtige Steuerjahr verwendet wird. Außerdem sollte man darauf Acht geben, welche Jahre in welche Felder eingetragen werden müssen. (#03)

Die Riester-Rente Steuererklärung: Eine Schritt für Schritt-Anleitung

Damit man mit seiner Riester-Rente Steuererklärung auch Steuererstattungen erhalten kann, muss man sie richtig ausgefüllen. Am wichtigsten ist es dabei, dass die „Anlage AV“ der Steuererklärung für das richtige Steuerjahr verwendet wird. Außerdem sollte man darauf Acht geben, welche Jahre in welche Felder eingetragen werden müssen. Alle Angaben in der „Anlage AV“, die man bei der Riester-Rente Steuererklärung macht, müssen exakt und wahrheitsgemäß sein. Was in welche Zeile gehört, zeigt die folgende Schritt für Schritt-Anleitung:

  • Formular Anlage AV Zeile 4: Die Sozialversicherungsnummer
    Hier wird die persönliche Sozialversicherungsnummer eingetragen. Die Sozialversicherungsnummer besteht immer aus zwei Ziffern, dem jeweiligen Geburtsdatum des Sparers, dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie wieder aus drei weiteren Ziffern.
  • Formular Anlage AV Zeile 6: Die Bescheinigung
    In diese Zeile muss man die erhaltenen Bescheinigungen des Anbieters der Riester-Rente eintragen. Gemeint damit ist die Anzahl der Riester-Rente-Verträge. Die Bescheinigung wird immer zu Beginn des Jahres vom Anbieter verschickt.
  • Formular Anlage AV Zeile 9: Unmittelbar begünstigt
    Hier wird angeben, ob der Verfasser der Steuererklärung unmittelbar von der Riester-Rente begünstigt ist. Bei einem Ehepaar, das ein gemeinsames Einkommen aufweist, wäre so der rentenversicherungspflichtige Ehepartner unmittelbar begünstigt.
  • Formular Anlage AV Zeile 10: Das relevante Einkommen
    In Zeile 10 trägt man das für die Sozialversicherung relevante Einkommen ein. In der Steuererklärung 2017 ist das Einkommen aus dem Jahr 2016 anzugeben. Arbeitnehmer erhalten eine Kopie dafür von ihrem Arbeitgeber. Zudem gibt es bei der Riester-Rente eine interessante Regelung für Eheleute, die selbst nicht förderberechtigt sind. Sollte ein Ehepartner eine Riester-Rente abgeschlossen haben, so hat der nicht förderberechtigte Partner mit einer monatlichen Beitragszahlung von nur fünf Euro im Monat Anspruch auf die volle Förderung.
  • Formular Anlage AV Zeile 12: Entgeltersatzleistungen
    Wurden im vergangen Jahr Entgeltersatzleistungen (kein Elterngeld) bezogen, müssen die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle hier eingetragen werden.
  • Formular Anlage AV Zeile 19: Mittelbar begünstigt
    Hier muss der Anleger der Riester-Rente angeben, ob er von der Riester-Rente mittelbar begünstigt ist. Mittelbar begünstigt sind zum Beispiel Ehepartner von unmittelbaren Begünstigten. Sie haben seit 2013 nur den eingeführten Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro im Jahr, also fünf Euro pro Monat zu zahlen.
  • Formular Anlage AV Zeile 20 bis 23: Kinderzulage
    In diesen Zeilen gibt es zwei Gruppen: Einmal den Bereich für die Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind und dann einen Bereich für alle anderen Kinder, die nicht in den ersten Bereich fallen, aller trotzdem kindergeldberechtigt sind. Die Zulagen für Kinder, deren Eltern verheiratet sind, werden in Zeile 20 und 21 genannt, die Zulagen für alle anderen Kinder in Zeile 22 und 23.

Wichtig!
Entscheidend ist die familiäre Situation des betreffenden Steuerjahres. Für die Steuererklärung 2017 wären das also die Familienverhältnisse des Jahres 2016.

 

Jede Steuererklärung, egal ob mit Riester-Rente oder ohne, muss grundsätzlich bis Mai des folgenden Jahres abgegeben werden. Die Steuererklärung für das Jahr 2016 muss also spätestens bis Mai 2017 eingereicht werden.

Jede Steuererklärung, egal ob mit Riester-Rente oder ohne, muss grundsätzlich bis Mai des folgenden Jahres abgegeben werden. Die Steuererklärung für das Jahr 2016 muss also spätestens bis Mai 2017 eingereicht werden. (#04)

Riester-Rente Steuererklärung: Über das Nachreichen von Unterlagen

Jede Steuererklärung, egal ob mit Riester-Rente oder ohne, muss grundsätzlich bis Mai des folgenden Jahres abgegeben werden. Die Steuererklärung für das Jahr 2016 muss also spätestens bis Mai 2017 eingereicht werden. Unter bestimmten Umständen kann man die die eigene Steuererklärung aber nachreichen. Tatsächlich können Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ihre komplette Steuererklärung bis zu vier Jahre nach dem eigentliche „Termin“ nachreichen. Das Nachreichen einzelner Belege und Unterlagen, die der Verfasser der Steuererklärung schlicht vergessen hat, hinzuzufügen, ist aber generell möglich.


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