Sorgerechtsverfügung: kostenlos aufsetzen und beruhigt sein

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Die Sorgerechtsverfügung erlaubt es Eltern noch zu Lebzeiten über die Versorgung ihrer Kinder zu entscheiden, sollte ihnen selbst etwas zustoßen. Dabei kann auch zwischen Personen- und Vermögenssorge unterschieden werden. Das Aufsetzen der Verfügung ist kostenlos. Wer soll das Sorgerecht erhalten, wenn mir etwas zustößt? Diese Frage stellen sich Eltern naturgemäß nicht gerne.

Wer für den Ernstfall vorsorgen und auch seinen Kindern dann anstehende Verwirrung ersparen möchte, sollte eine so genannte Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Damit werden die Wünsche der Eltern zum einen zur Kenntnis genommen und im Regelfall auch respektiert. Verantwortlich für die Entscheidung, bei wem ein Kind nach dem Tod der Eltern leben soll, ist das Familiengericht. Gemeinsam mit dem Jugendamt sucht es nach einem geeigneten Vormund. Das müssen nicht immer die den Eltern logisch erscheinenden Großeltern oder Paten sein. An die Sorgerechtsverfügung sind die Gerichte jedoch gebunden, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Denn Eltern besitzen aufgrund von § 1777 BGB ein Benennungsrecht.

Sorgerechtsverfügung kann auch Personen ausschließen

In der Sorgerechtsverfügung können Eltern Personen benennen, denen sie die weitere Erziehung und Pflege ihrer Kinder übertragen möchten. Also Menschen, die sie für besonders geeignet halten und denen sie die Aufgabe zutrauen. Die Sorgerechtsverfügung kann aber auch genutzt werden, um Personen explizit auszuschießen. Gerade für Alleinerziehende, die möglicherweise bereits einen Sorgerechtsstreit mit dem anderen Elternteil erleben mussten, ist diese Möglichkeit interessant. Der Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil kann also widersprochen werden. Das Gericht wird diesem Wunsch Folge leisten, solange es die Gründe anerkennt und die Entscheidung dem Wohl des Kindes dient.

Kostenlose Vorlagen enthalten oft alle Details

Wenn Eltern die als Vormund ausgesuchte Person aber für nicht geeignet halten, auch die finanziellen Belange des Kindes zu regeln, so können sie die Personen- und die so genannte Vermögenssorge trennen. Die Vermögensverwaltung obliegt dann einer anderen Person als die Versorgung und Erziehung des Kindes. Es empfiehlt sich, auch gleich einen Ersatzvormund zu benennen, sollte die gewünschte Person zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen. Alle diese Punkte sind in kostenlosen Vorlagen enthalten, die sich im Internet finden lassen.

Vorlage Sorgerechtsverfügung:

Vordrucke teils kostenlos downloaden

Vorlage Sorgerechtsverfügung: kostenloser Vordruck bei der Downloads.ch, dem Schweizer Software Portal
Vorlage für beide Elternteile

Vorlage Sorgerechtsverfügung: Vordruck bei der DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG
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Bildnachweis: © Simon PAPE – unsplash.com

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