Privat Taxi fahren: ohne Taxischein + ohne Versicherungsschutz?

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Privat Taxi fahren? Das klingt nach leicht verdientem Geld. Über eine App erhalte ich Anfragen von Menschen, die in meiner Stadt chauffiert werden möchten, womöglich ganz in meiner Nähe. Den Fahrauftrag nehme ich an und verdiene so um Handumdrehen ein paar Euros, die ich sonst nicht hätte. Billiger als das Taxi ist das für den Fahrgast ohnehin, da hat er auch was davon. Ist doch eigentlich eine runde Sache für alle Beteiligten – wenn da nicht die deutschen Gesetze und ihre allgegenwärtigen Hüter wären…

Privat Taxi fahren: seit Taxi-App „Uber“ sehr lukrativ, aber…

Ein Berliner Taxiunternehmer hatte beim Berliner Landgericht geklagt und im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung Recht bekommen. Der Chauffeur-Service „Uber“ darf die App in Berlin nicht benutzen. (Az.: 15 0 43/14) Dabei nutzte der Berliner Taxiunternehmer ein formales Problem des amerikanischen Unternehmens: man benötigt zum Taxi-Fahren eine Taxi-Lizenz. Die Berliner Taxi-Innung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatten vor der Benutzung der App gewarnt.

Senatsverwaltung warnt

Natürlich gelten bestehende Gesetze auch für private und selbsternannte Taxifahrer. Darauf weist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zurecht hin. Sobald man nämlich „entgeltlich oder geschäftsmäßig“ Personen befördert, greift das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und fordert vom Transporteur eine Genehmigung. Insbesondere im Stadtgebiet dürfen nur Taxi diese Dienste anbieten. Letztlich wird ja auch genau hierfür die Taxi-Lizenz verkauft.

Eine weitere Anforderung an den Taxifahrer ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Man sieht, als Privatier kann man nicht mal eben schnell ein paar Euronen verdienen. Es wird auch schnell deutlich, dass man ohne diese Genehmigungen schnell in den Schatten der Illegalität gerät.

Kein Versicherungsschutz bei privater Nutzung des Pkw

Wer sich als Fahrgast auf solche Angebote einlässt, ist nicht abgesichert und besitzt keinen Versicherungsschutz. Nutzt man ohne die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein Auto gewerblich – und das ist die entgeltliche Beförderung von Personen schon ab dem ersten Euro – und hat dennoch der Versicherung gegenüber nur eine private Nutzung des Pkw angegeben, riskiert, dass die Versicherung keine Schadenszahlung leistet. Bei einem Unfall genießen sowohl der Fahrer als auch die Passagiere keinen Versicherungsschutz.

Mitfahrgelegenheit

Auch wer Arbeitskollegen oder eine Mitfahrgelegenheit bietet, muss dies seiner Versicherung melden. Natürlich ist auch hier wichtig, dass der Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn der Anbieter und Halter des Wagens sein privates Kfz nicht für eine gewinnorientierte, gewerbsmäßige Nutzung ( z.B. Mietwagen) benutzt und mit dem Anbieten der Mitfahrgelegenheit auch keinen Gewinn erzielt.

Oft gestellte Fragen:

  • Ist ein fahrender Mitfahrer im Auto beim Unfall versichert?
  • Wie sind Mitfahrgelegenheiten in meinem Auto versichert?
  • Gibt es eine Insassenversicherung für eine Fahrgemeinschaft?
  • Soll ich Mitfahrgelegenheiten mit dem Auto anbieten?
  • Versicherung bei spontanen Fahrten mit anderen Autos ?

Wenn man die Social Media Plattformen und Foren durchstöbert, wird man schnell fündig. Das Thema des gemeinsamen Fahrens – ob unentgeltlich oder gegen Bezahlung bzw. Kostenbeteiligung beschäftigt naturgemäß viele Menschen. Wer beruflich zwischen Berlin und Frankfurt pendelt und die Pünktlichkeit der Bahn kennt, wir sich zu recht überlegen, gemeinsam mit anderen per Pkw zu fahren. Mehr Spaß mit netten Leuten und dazu noch mehr Geld in der Kasse. Natürlich verunsichern die vielen rechtlichen Fallen auch und vor allem den gesetzestreuen Bundesbürger.

mitfahrgelegenheit.de versichert Mitfahrer

Gegen ein ganz anderes Risiko versichert die Online-Plattform mitfahrgelegenheit.de ihre Mitfahrer. mitfahrgelegenheit.de versichert gegen ausfallende Fahrten. Erscheint der Anbieter der Fahrt nicht zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt, dann erhält der verprellte Mitfahrer durch die Versicherung ein Ersatzticket, das ihn an das Ziel seiner gebuchten innerdeutschen Mitfahrt bringt. Ausgezahlt wird der Differenzbetrag gegenüber dem Mitfahrpreis bis maximal 100 Euro. Bedingung ist: die Fahrt muss mindestens drei Stunden vor Fahrtbeginn über die Webseite mitfahrgelegenheit.de oder via Smartphone-App gebucht worden sein. Die Versicherung wird kostenlos angeboten.


Bildnachweis: Matthew Wiebe – unsplash.com

1 Kommentar

  1. Also mir ist es echt gleich, ob der Taxidriver eine Lizenz hat oder nicht. Ich will ans Ziel kommen und das recht günstig. Diese Lizenzen sind doch eh nur Abzocke von irgendwelchen Kartellfuzzies.

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