Hotelversicherung: Beispiel Mannheimer HOSTIMA

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Eine Hotelversicherung steht nicht wirklich im Rampenlicht der Öffentlichkeit – bei Hoteliers und Gastronomen schon eher. Die Risiken in Hotel, Pension, Gaststätte und Restaurant sind vielfältig und nicht leicht einzuschätzen. Schneedruckschäden, Unwetter und andere plötzlich auftretenden Gefahrensituationen gefährden Gebäude, Betriebseinrichtung, Gesundheit und Leben von Mitarbeitern und Gästen – nicht zuletzt den Hotelier selbst. Spezialisierte Versicherer wie die Mannheimer Versicherung AG bieten Policen an um die direkten wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Ereignisse für Hotelier und Gastronom abzufangen. Wir haben uns heute am Beispiel des Angebots der Mannheimer Versicherung AG, Produkt „HOSTIMA“ ( laut Versicherer bereits in über 6.000 Hotels eingesetzt ), einmal untersucht, wie die verschiedenen Risiken angegangen werden.

Risiko im Hotelbetrieb: Betriebsunterbrechung

Nach einem Brand im Hotel – womöglich noch mitten in der Saison – oder auch nach Schäden an der Bausubstanz zum Beispiel durch Schneedruckschäden oder Wasserschäden, wie sie ebenfalls schnell und plötzlich auftreten können, kommt der Betrieb in Hotel und Pension zum Erliegen. Dem Hotelier fehlen plötzlich die Tageseinnahmen, während gleichzeitig immense Kosten für Reparatur und Instandsetzung auf ihn zukommen. Nicht jeder Hotelbetrieb verfügt über finanzielle Reserven um solche Fälle abzufedern. Der Regelfall ist eine sofortige Belastung der Liquidität, die bis zur Insolvenz führen kann.

Gelder für Löhne, Pacht, Zinsen, Bankkredite, Leasingraten

Für diesen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass hat das Produkt HOSTIMA der Mannheimer Versicherung AG beim Stillstand des Betriebs des Hotels mehrere Bausteine, welche genau die hier auftretenden Risiken abfedern. Erster Ansatzpunkt sind die laufenden Kosten, welche ja aufgrund der Betriebsunterbrechung nicht mehr durch Einnahmen aus dem laufenden Betrieb gedeckt sind. Hier bietet HOSTIMA die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Zahlungen für die Löhne der Mitarbeiter, die Pacht für Hotel/Pension, für die anfallenden Zinsen für Bankkredite und auch für die Leasingraten für getätigten Investitionen. Wer als Hoteldirektor einmal diese Positionen aufaddiert, wird schnell feststellen, dass die Beträge, um die es hier geht, leicht bedrohliche Größenordnungen annehmen können.

Folgeschäden, Zusatzkosten

Hat ein Brand das Hotel heimgesucht, ist je nach Ausmaß auch die IT-Infrastruktur des Hotels betroffen. Einfach ausgedrückt: die EDV-Anlage ist „abgefackelt“ und auch nach Beseitigung der baulichen Schäden im Hotel kann das Tagesgeschäft nicht wieder aufgenommen werden. Wer jetzt glaubt, dass dies durch den einfachen Neukauf der EDV-Anlage behoben sei, der liegt falsch. Essentiell für den wirkungsvollen Betrieb der EDV-Anlage sind die darauf laufende Software und vor allem die bis zum Brandfall gespeicherten Daten: Kundendaten, Buchungsdaten, Kontenbewegungen, Reservierungen, E-Mail-Verkehr, Adresslisten. Wer seine Software und Daten ausfallsicher im Backup hat, davon aushäusige Duplikate gefertigt hat, der ist fein raus. Aber mal ehrlich… wer hat im hektischen Tagesgeschäft eines Hotels Zeit und Muße, diese Aufgabe permanent zu überwachen? Schließlich ist man ja kein Informatiker sondern Hotelier und Gastronom.

Die HOSTIMA bietet für genau diese Fälle beitragsfreie Zusatzleistungen. Man spricht dort von „Unterbrechungsschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen nicht duplizierter Unterlagen und Datenträger„.

Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

Der Unterbrechungsschaden vergrößert sich schnell, wenn Behörden bei der Wiederherstellung des Betriebs „dazwischenfunken“. Selbstverständlich finden bein den eingeleiteten Baumaßnahmen alle aktuell gültigen Bauvorschriften Anwendung. Dies kann zu Verzögerungen bei Genehmigungen führen, aber auch zu verpflichtenden weiteren Investitionen, die man möglicherweise bisher nicht getätigt (sprich: erfolgreich umschifft) hat. Die behördlichen Auflagen mit enormen Mehrkosten-Effekten sind beispielsweise:

  • Die Anwendung von veränderten Bauvorschriften, die beispielsweise eine Mehrinvestition zur Geräuschdämmung erzwingen.
  • Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutz und Unfallschutz wie eine Sprinkleranlage oder Filteranlagen.
  • Auflagen für den Umweltschutz.
  • Auflagen für Lärmschutz oder Denkmalschutz.

Zu den ergänzenden, beitragsfreien Zusatzleistungen der HOSTIMA gehören auch Kosten aus diesen Themengebieten.

RiskManagement: Wissen statt Hoffen

Die Mannheimer Versicherung AG bietet an, ein Hotel vor der Eindeckung zu besichtigen. Wer 6.000 Hotels unter Vertrag hat, kann hier natürlich mit Kompetenz punkten und Risiken identifizieren, welche der Hoteldirektor nicht auf dem Schirm hat. Wie sollte er auch, hat der doch das Wohlergehen seiner Gäste und das Tagesgeschäft im Blick, was ihn sicher ausfüllt. Was wäre schlimmer, als ein wesentliches Risiko zu übersehen und dann plötzlich zu erkennen, dass der eingetretene Unfall aus Unwissenheit nicht abgesichert wurde. Da kommt schnell das Gefühl auf, für „Nichts“ gezahlt zu haben.

Risk-Management bedeutet nicht nur Handlungsmöglichkeiten für den Eintrittsfall von Risiken bereitzuhalten und auch Präventivmaßnahmen vorzubereiten. Es bedeutet auch, sich aller möglichen auftretenden Risiken bewusst zu sein und diese von ihrer Wahrscheinlichkeit des Eintretens und vom Impact auf den Geschäftsbetrieb her einzuschätzen.

Sachversicherung der HOSTIMA Hotelversicherung

Was an Bedrohung auf einen Brand folgen kann, haben wir ja schon ausgiebig betrachtet. Der „ganz normale“ Schaden durch den Brand, nämlich die Beschädigung des Gebäudes selbst durch das Feuer, werden durch die Sachversicherung der HOSTIMA abgedeckt. Da ist natürlich nicht nur der Schaden durch Feuer abgedeckt sondern auch die anderen „Klassiker“ wie Schäden durch Leitungswasser, Sturmschäden, Hagelschaden, Einbruchdiebstahl und Schäden durch Glasbruch.

Jeder Hotelier weiß jedoch auch, dass er in viele Berich seiner Hotelanlage kräftig investiert hat, die den Gästen den Aufenthalt nicht nur angenehm machen, sondern diese auch zur Wiederkehr veranlassen. Schäden in diesen oft sehr kostspielig errichteten Bereichen sind dann für den Hoteldirektor besonders schmerzlich. Gerade hier bietet die HOSTIMA sogenannte beitragsfreie Einschlüsse, die exakt diese unliebsamen Risiken abmildern.

  • Schäden an Außenanlagen wie Bepflanzungen und Bäume oder Springbrunnen.
  • Gegenstände im Freien während der Terrassensaison. Denken Sie nur an das wertvolle Mobiliar auf der Terrasse oder die teuren Terrassenheizstrahler. Ein trotz Kette und Schloss gesicherter Heizpilz oder Heizstrahler im Freien kann in der Nacht schnell entwendet werden.
  • Transportgefahren. Dies betrifft beispielsweise das Gästegepäck, das beschädigt werden oder abhanden kommen kann. Transportgefahren betreffen aber auch Cateringbedarf und auch die Hotelwäsche.
  • Warenverderb. Kommt es – etwa durch Ausfall der Kühleinrichtung nach Stromausfall – zum Warenverderb, können die hier entstehenden Verluste schnell große Summen annehmen – abgesehen von der verlustreichen Betriebsstörung im Restaurant.
  • Fahrradverleih.
  • Kommt es zu einer behördlich angeordneten Betriebsschließung, kommen auf den Hotelier und Gastronomen die Kosten einer Desinfektion der Betriebsräume zu.
  • Mietverlust, da die Zimmer nicht mehr vermietet werden können.
  • Kosten für Anbaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen und Neubaumaßnahmen am Rohbau für einen verbesserten Schutz gegen Feuer.

Haftpflichtversicherung der HOSTIMA Hotelversicherung

Die Pflicht zur Haftung reicht für den Hotelier recht weit. Wie schnell rollt der Kofferwagen mal eben eine Beule in das Fahrzeug des Gastes: da sind schnell mal 1.400 Euro Schaden entstanden. Da der Hotelier als Unternehmer nicht nur für seine eigenen Verfehlungen sondern auch für die seiner Mitarbeiter haftet, können hier unerwartete und plötzliche Schadensereignisse hohe Kosten produzieren. Wie schon beim Brand weiter oben ausgeführt: das kann den Hotelier um das gesamte Lebenswerk bringen, ist er nicht abgesichert. Genau hier setzt die Haftpflichtversicherung der HOSTIMA an.

Unfallversicherung der HOSTIMA Hotelversicherung

Erleidet der versicherte Hotelier oder einer seiner Angestellten ein unfreiwilliges Unfallereignis, welches seine Gesundheit schädigt, greift die Unfallversicherung. Dabei gilt der Versicherungsschutz der HOSTIMA rund um die Uhr und interessanterweise für Zeiten der Berufsausübung als auch für die Freizeit.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweis: © unsplash.com – Loudge

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