FATCA: Liechtenstein unterzeichnet Abkommen mit USA

0

FATCA (der Foreign Account Tax Compliance Act) beschäftigt die Finanzwelt bereits seit mehreren Jahren. Heute, am 16.05.2014, hat mit Liechtenstein ein weiteres Land das FATCA-Abkommen mit den USA unterzeichnet.

FATCA ist die Abkürzung für eine Komponente des im März 2010 in Kraft getretenen US-Gesetzes, mit welchem die USA eine Verschärfung des US-Steuer-Reporting seitens von ausländischen Finanzinstitutionen haben. FATCA soll es den in USA steuerpflichtigen erschweren, ihre Gelder am Fiskus vorbei ins Ausland zu transferieren. Bereits kurz nach Einführung von FATCA haben einige der großen europäischen Banken, allen voran die Deutsche Bank, UBS und ING bestimmte Abteilungen geschlossen, die möglicherweise zu beitrugen, Geld nach Europa zu transferieren.

FATCA-Abkommen: Liechtenstein behält Zugang zu US-Markt

Das FATCA-Abkommen in Vaduz sichert mit seiner Mit Unterzeichnung für das Fürstentum Liechtenstein den Zugang zum amerikanischen Markt. Liechtenstein verpflichtet sich nun jedoch, die Konten von US-Bürgern bei seinen Banken an die USA zu melden. Ein wenig Zeit wird noch vergehen, bis das Liechtensteiner Parlament, der Landtag, Ausführungsbestimmungen beschlossen haben wird. Noch in diesem Jahr soll ein Umsetzungsgesetz für das FATCA-Abkommen im Liechtensteiner Landtag behandelt werden. Dennoch können Finanz-Dienstleister am Liechtensteiner Finanzplatz schon jetzt aufatmen. Bereits durch die Unterzeichnung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den USA ist ihr Zugang zum US-amerikanischen Markt gewährleistet.

Liechtensteinischer Bankenverband: wichtiger Meilenstein

Durch die Unterzeichnung des FATCA-Abkommens wird das Liechtensteiner Bankgeheimnis durchbrochen. Sicher wird es den einen oder anderen geben, der dies bedauert. Andererseits ist nun die seit 2010 andauernde unsichere Situation im Umgang mit US-Kunden beendet. Aus diesem Grund begrüßt der Liechtensteinische Bankenverband die Unterzeichnung des Abkommens. Finanzinstitute, welche die Informationen über US-Kunden nicht an die USA herausgeben sind zur Erhebung und damit zur Zahlung einer hohen Steuer verpflichtet. Es wird ein sogenannter Quellensteuerabzug in Höhe von 30 % auf alle Einnahmen aus withholdable payments (Einnahmen aus Quellen in der USA) vorgenommen.

FATCA: Vorentscheidung in der Schweiz

Das FATCA-Abkommen wurde in der Schweiz bereits im Herbst 2013 genehmigt. Mit der Entscheidung des Schweizer Parlaments wurde die Entscheidung der Liechtensteiner Gremien sicherlich beschleunigt.


Bildnachweis: 48530630 – © Tiberius Gracchus – Fotolia.com

Lassen Sie eine Antwort hier