Hundesteuer: Warum gibt es sie?

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Die Hundesteuer stößt bei Tierhaltern nicht immer auf Verständnis. Oftmals wird die Abgabe an das Finanzamt als ungerecht angesehen, weil keine ähnlichen Steuern für Katzen und andere Haustiere existieren. Manch einer sieht das Entgelt auch als eine wahllose Methode vom Finanzamt, um die klammen Haushaltskassen zu füllen. Das könnte von der Wahrheit aber nicht weiter entfernt sein. Tatsächlich haben Hundesteuern eine lange Tradition und wird nicht einfach beliebig erhoben.

Die Spuren führen bis ins Mittelalter

Wer die Geschichte der Hundesteuern zurückverfolgt, kann einzelne Spuren schon Ende des 13. Jahrhunderts ausmachen. Zu dieser Zeit hieß es in einer Benediktinerabtei in Suesteren (heute Niederlande): „Die Waldhüter sammeln Hafer ein, welchen sie Hundkorn nennen“. Dieser Begriff taucht im späteren Verlauf noch häufiger auf. Im 16. Jahrhundert mussten Bauern in mehreren Orten Hundekorn oder Hundebrot als Steuer entrichten. Die Umwandlung zu einer Geldabgabe erfolgte jedoch erst einige Zeit später.

Die ersten Hundesteuern in Deutschland

In Deutschland erhob zuerst die Stadt Offenbach am Main eine Steuer für das Halten von Hunden. Im Jahr 1807 wurde eine Abgabe in Höhe von einem Reichstaler festgelegt. Die Stadt wollte mit den zusätzlichen Einnahmen ihre Kriegsschulden verringern, in diesem Fall handelte es sich also tatsächlich um eine Methode zur Aufbesserung der Staatsfinanzen. Anders gestaltete sich dies jedoch zwei Jahre später in Sachsen-Coburg. Hier sollten die Einnahmen von Hundesteuern dazu dienen, die Tollwutgefahr einzudämmen. Es folgte die Einführung der Hundesteuer in fast dem ganzen Gebiet der heutigen Bundesrepublik und auch in anderen Ländern Europas. Zum Teil wurden die Hundesteuern Teil einer Luxussteuer, sie wurde aber durchaus auch schon einzeln aufgeführt.

Die Hundesteuer in der Neuzeit

Heute sind Hundesteuern aus dem Gesetzeskatalog nicht mehr wegzudenken. Sie wird sogar im Grundgesetz aufgeführt und ist aufgelistet unter den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Die Entscheidung über die Einführung von Hundesteuern bleibt den Ländern überlassen, nicht aber einzelnen Gemeinden. Ein Bundesland kann eine Gemeinde also beispielsweise zur Eintreibung einer solchen Steuer zwingen. Es ist aber auch möglich, einzelne Städte auszuschließen, weshalb zum Beispiel in der Stadt Eschborn seit 1999 keine Hundesteuern mehr existieren.

Wofür ist die Hundesteuer gut?

Wer davon ausgeht, dass Hundesteuern heute der Säuberung von öffentlichen Straßen und Anlagen dient, liegt falsch. Tatsächlich gibt es keinerlei Vorschriften dafür, was eine Gemeinde mit den eingesammelten Steuergeldern zu tun hat. Es gibt zwar Beispiele, bei denen eine Gemeinde zum Beispiel Plastiktütenspender zur Beseitigung von Hundekot durch den Hundehalter mit der Hundesteuer finanziert hatte, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Jede Stadt kann selbst entscheiden, was mit den Einnahmen geschieht. Sogar bei der Bestimmung der Höhe der Hundesteuern genießen einzelne Gemeinden große Freiheiten. In einigen Fällen sind die Verantwortlichen dazu übergegangen, für bestimmte Rassen höhere Steuern zu verlangen. Betroffen sind davon vor allem solche Hunderassen, die gemeinhin als „Kampfhunde“ gelten. Tierärzte und andere Experten halten davon aber wenig, da laut ihnen die Gefährlichkeit von einem Hund nicht zuerst von der Rasse abhängt, sondern viel mehr von dem Hundehalter und der Erziehung des Tieres.

Ausnahmen der Hundesteuer

Schon seit ihrer Existenz kennt die Hundesteuer bestimmte Ausnahmen. Seit jeher sind Hunde von der Abgabe befreit, die für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke zum Einsatz kommen. In der Praxis befreit das Finanzamt heute Hunde von der Steuer, die für den Handel vorgesehen sind oder für eine gewerbliche Zucht gedacht sind. Ferner unterliegen auch Blindenhunde sowie Hunde eines Jägers keiner Abgabepflicht, ebenso Wachhunde und Polizeihunde. Als Faustregel gilt also, wann immer ein Hund mit seinen Diensten eine in irgendeiner Form geartete Arbeit verrichtet, fällt die Steuer in der Regel weg. Steuerschlupflöcher lassen sich von einem Hundehalter damit aber nicht nutzen. Die Bundesländer und Gemeinden haben sehr genau festgelegt, in welchen Fällen ein Hund befreit werden darf und wer überhaupt für das Halten eines entsprechenden Tieres geeignet ist.


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