Auto angemeldet verkaufen oder besser abmelden?

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Wer sein Auto angemeldet verkauft, spart sich Zeit und Mühe. Allerdings ist es mit einigen Risiken verbunden, wenn man das Auto vor dem Verkauf nicht abmeldet.

Auto angemeldet verkaufen: Vor- und Nachteile

Wer sein Auto verkaufen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Entweder man verkauft das Auto, indem man es auf einen Online-Portal inseriert oder eine Kleinanzeige in einer Lokalzeitung aufgibt. Auch die Methode, einen Zettel ins Autofenster zu kleben, hat oft Erfolg. Bei diesen Optionen muss man jedoch Geduld aufbringen und eventuell einige Wochen oder sogar Monate warten, bis sich der passende Käufer gefunden hat. Wer den Autoverkauf zügiger abwickeln möchte, kann das Auto an einen Händler verkaufen und auf diese Weise Zeit und Nerven sparen.

Eine der wichtigsten Fragen, die sich private Autoverkäufer immer wieder stellen, bezieht sich darauf, welche Behördengänge vor dem Verkauf erledigt werden müssen. Ist es empfehlenswert, das Auto selbst abzumelden oder reicht es aus, dies dem Käufer zu überlassen, der für die Anmeldung sowie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorstellig werden muss?

Leider kann man in den meisten Städten und Gemeinden das Auto noch nicht online abmelden, sondern muss den Gang zur Kfz-Stelle antreten. Gerade in größeren Städten muss man dafür mehrere Stunden Wartezeit einplanen. Aus diesem Grund ist es verständlich, wenn Autoverkäufer überlegen, diese zeitraubende Aufgabe dem Käufer zu überlassen.

Auf das Abmelden des Autos vor dem Verkaufen zu verzichten, ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern hat auch einige Vorteile: Auto kann weiter am Straßenverkehr teilnehmen

Auf das Abmelden des Autos vor dem Verkaufen zu verzichten, ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern hat auch einige Vorteile: Auto kann weiter am Straßenverkehr teilnehmen.(#01)

Auto angemeldet verkaufen: Vorteile

Auf das Abmelden des Autos vor dem Verkaufen zu verzichten, ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern hat auch einige Vorteile:

  • Auto kann weiter am Straßenverkehr teilnehmen
  • Auto darf überall parken
  • Versicherung bleibt bestehen
  • keine Behördengänge
  • mehr Vertrauen bei potentiellen Käufern

Auto kann weiter am Straßenverkehr teilnehmen

Ein Auto, das nicht angemeldet ist, darf in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Das ist ein Problem, wenn der Verkäufer das Auto noch bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer fahren oder wenn ein Kaufinteressent eine Probefahrt machen möchte. In diesen Fällen müsste man sich ansonsten bei der Kfz-Zulassungsstelle Übergangskennzeichen besorgen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich erhöht. Außerdem gilt ein solches Kurzzeitkennzeichen maximal fünf Tage.

Kommt es zu Verzögerungen, weil ein Käufer abspringt und ein neuer Käufer gesucht werden muss, ist es nötig, mehrmals ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Ohne ein derartiges Kennzeichen muss das Auto mit einem Anhänger transportiert werden, was wiederum Geld kostet und einen erheblichen Organisationsaufwand zur Folge hat. Das Auto angemeldet zu verkaufen, bietet mehr Flexibilität, denn es ist weiterhin jederzeit fahrbereit.

Auto darf überall parken

Nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen oder am Straßenrand parken. Wer sein Auto abmeldet, benötigt für die Zeit bis zum Verkauf also einen privaten Stellplatz. Selbst wenn ein nicht angemeldetes Fahrzeug nur einige Tage an einer öffentlichen Straße parkt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Zu der Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit kommt dann noch die Gebühr, die von der Kommune für das Abschleppen erhoben wird.

Kaufinteressenten reagieren oft misstrauisch, wenn ein bereits abgemeldetes Fahrzeug privat zum Verkauf angeboten wird.

Kaufinteressenten reagieren oft misstrauisch, wenn ein bereits abgemeldetes Fahrzeug privat zum Verkauf angeboten wird.(#02)

Versicherung bleibt bestehen

Solange das Auto angemeldet ist, besteht auch noch der Versicherungsschutz. Wenn man ein Kurzzeitkennzeichen nutzt, gilt lediglich ein Haftpflichttarif, der potentielle Unfallgegner schützt. Wird das Fahrzeug bei einer Probefahrt beschädigt, ohne dass für diesen Schaden ein Unfallgegner zur Verantwortung gezogen werden kann, bleibt man auf den Reparaturkosten sitzen. Darüber hinaus ist ein nicht angemeldetes Auto selbstverständlich auch nicht gegen Diebstahl versichert.

Keine Behördengänge

Wer sein Auto angemeldet verkauft, muss nicht selbst zur Kfz-Behörde, um dort die Abmeldung vorzunehmen und spart auf diese Weise viel Zeit. Der neue Halter erledigt das, indem er das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet.

Mehr Vertrauen bei potentiellen Käufern

Kaufinteressenten reagieren oft misstrauisch, wenn ein bereits abgemeldetes Fahrzeug privat zum Verkauf angeboten wird. Vertrauenswürdiger wirkt das Angebot, wenn das Auto nach wie vor fahrbereit und versichert am Straßenrand steht.

Auto angemeldet verkaufen: Nachteile

Obwohl die oben genannten Vorteile gute Argumente dafür sind, das Abmelden des Autos dem Käufer zu überlassen, gibt es auch wichtige Argumente, die dagegen sprechen:

  • Verkäufer ist weiter steuerpflichtig
  • Versicherung läuft weiter
  • Verkäufer bleibt Adressat für Bußgeldbescheide

Verkäufer ist weiter steuerpflichtig

Bis das Auto tatsächlich auf den neuen Eigentümer angemeldet wurde, bleibt der Verkäufer gesetzlich Eigentümer, obwohl der Wagen bereits übergeben und auch der Kaufpreis bezahlt wurde. Deswegen ist der Verkäufer als aktueller Halter des Fahrzeugs weiterhin steuerpflichtig. Meldet der Käufer das Auto also nicht wie vereinbart um, muss der Verkäufer die Kfz-Steuer bezahlen.

Die Kfz-Versicherung betrachtet den Verkäufer ebenfalls solange als Halter des Fahrzeugs, bis die Ummeldung tatsächlich stattgefunden hat.

Die Kfz-Versicherung betrachtet den Verkäufer ebenfalls solange als Halter des Fahrzeugs, bis die Ummeldung tatsächlich stattgefunden hat.(#03)

Versicherung läuft weiter

Die Kfz-Versicherung betrachtet den Verkäufer ebenfalls solange als Halter des Fahrzeugs, bis die Ummeldung tatsächlich stattgefunden hat. Dementsprechend muss weiterhin die Versicherungsprämie bezahlt werden. Verursacht der neue Besitzer in dieser Übergangszeit einen Unfall, hat das negative Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse des Verkäufers. Es ist zwar möglich, mit der Vorlage des Kaufvertrages das Hochstufen abzuwenden. Dies ist jedoch mühsam und nicht immer erfolgreich.

Verkäufer bleibt Adressat für Bußgeldbescheide

Als Halter des Fahrzeugs muss man außerdem weiterhin für alle Bußgeldbescheide aufkommen. Auch in diesem Fall kann man durch Nachweis des Verkaufs die Zahlungen abwehren. Das ist in jedem Fall mit Ärger und Aufwand verbunden. Richtig problematisch wird die Angelegenheit, wenn der Käufer nicht auffindbar ist. In diesem Fall bleibt man auf den Kosten und dem Ärger sitzen.

Wichtige Regeln beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs

Wer sich entschließt, sein Auto angemeldet an einen privaten Käufer zu verkaufen, ist gut beraten, einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Zunächst sollte man alle Vereinbarungen, die man mit dem Käufer trifft, schriftlich im Kaufvertrag fixieren. Das betrifft nicht nur den Preis, den Zustand des Autos, den Kilometerstand und den Übergabetermin, sondern auch die Modalitäten der Ummeldung. Im Kaufvertrag sollte eindeutig stehen, wie viel Zeit der Käufer zur Verfügung hat, um den Wagen umzumelden.

Als nächstes muss die Zulassungsstelle mit einer Veräußerungsanzeige darüber informiert werden, dass das Auto verkauft wurde. In der Veräußerungsanzeige bestätigt der Käufer nochmals schriftlich, ein angemeldetes Fahrzeug gekauft zu haben und quittiert außerdem den Erhalt des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins. Mit einer zweiten Veräußerungsanzeige wird die Versicherung informiert.

Es ist sinnvoll, sich genau zu notieren, zu welchem Zeitpunkt das Auto dem Käufer übergeben wurde. Kommt es danach vor der Ummeldung zu einem Unfall oder ergeht für diesen Zeitraum ein Bußgeldbescheid, kann man zweifelsfrei nachweisen, dafür nicht verantwortlich zu sein.

Verkauft man sein Fahrzeug über einen Händler, führt dieser eine Bewertung des Autos durch. Mit einer fundierten Bewertung durch Experten ist es wesentlich einfacher, einen Käufer zu finden.

Verkauft man sein Fahrzeug über einen Händler, führt dieser eine Bewertung des Autos durch. Mit einer fundierten Bewertung durch Experten ist es wesentlich einfacher, einen Käufer zu finden.(#04)

Welche Variante des Autoverkaufs birgt die wenigsten Risiken?

Wer sein Auto verkaufen möchte, hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Optionen. Beim privaten Verkauf sollte man die oben genannten Vor- und Nachteile abwägen und durch vertragliche Vereinbarungen das persönliche Risiko minimieren. Aber auch wenn man beweisen kann, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeben zu haben, ist es mit einem hohen bürokratischen Aufwand, Ärger und Zeit verbunden, die eigenen Interessen im Streitfall durchzusetzen.

Wer dieses Risiko gänzlich ausschließen möchte, kann das Auto bei einem Händler verkaufen. In diesem Fall bietet der Händler dem Verkäufer meist eine umfangreiche Dienstleistung, die verschiedene Aspekte umfasst:

  • Bewertung des Autos
  • Ummelden des Autos
  • Suche nach dem passenden Käufer
  • Abwicklung des Kaufs
  • Übergang der Risiken auf den Händler

Bewertung des Autos

Verkauft man sein Fahrzeug über einen Händler, führt dieser eine Bewertung des Autos durch. Mit einer fundierten Bewertung durch Experten ist es wesentlich einfacher, einen Käufer zu finden. Der Zustand des Pkw wird schriftlich dokumentiert und das lässt keinen Zweifel daran, dass das Angebot seriös ist. Besonders wenn es sich beim Fahrzeug um ein teures Auto handelt, bevorzugen viele Käufer von vornherein den Kauf beim Autohändler. Gebrauchtwagenkäufer profitieren in diesem Fall von Garantien, die der Händler einräumt und sind eher geneigt, den Kauf abzuwickeln.

Ummelden des Autos

Händler übernehmen oft das Ummelden für ihre Kunden und nehmen somit sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Arbeit ab. Dieser Service ist Teil der Dienstleistung und erspart beiden Parteien, einen Tag Urlaub nehmen zu müssen, um die Formalitäten bei der Kfz-Stelle zu erledigen.

Suche nach dem passenden Käufer

Ein wichtiges Argument, das für den Verkauf über einen Händler spricht, ist die Tatsache, dass die Suche nach einem Käufer erheblich erleichtert wird. Außerdem nimmt der Händler dem Verkäufer auch das gesamte Procedere ab. Kaufinteressenten können das Fahrzeug dort besichtigen und eine Probefahrt vereinbaren. Beim privaten Verkauf muss man mit jedem potentiellen Käufer Termine vereinbaren und sich immer wieder Zeit nehmen, um das Auto vorzuführen und mit dem Interessenten eine Probefahrt zu unternehmen.

Da viele Käufer von vornherein den Kauf beim Händler bevorzugen, besonders wenn es sich um teure Pkw handelt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, den Verkauf des Autos relativ schnell abzuwickeln.

Der Zustand des Pkw wird schriftlich dokumentiert und das lässt keinen Zweifel daran, dass das Angebot seriös ist.

Der Zustand des Pkw wird schriftlich dokumentiert und das lässt keinen Zweifel daran, dass das Angebot seriös ist.(#05)

Abwicklung des Kaufs

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Händler die finanzielle Abwicklung des Kaufs übernimmt und man als Verkäufer nicht auf sein Geld warten muss. Wurde der Verkauf abgewickelt, bekommt man unverzüglich das Geld ausgezahlt. Als Verkäufer braucht man sich also zu keinem Zeitpunkt Gedanken darüber zu machen, ob der Käufer seinerseits vertrauenswürdig und seriös ist.

Übergang der Risiken auf den Händler

Sämtliche Gewährleistungsrisiken werden vom Händler übernommen. Nach dem Verkauf hat man keinerlei weitere Verpflichtungen. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, hat man keine Konsequenzen zu befürchten. Entschließt man sich zum privaten Verkauf, sollte man den Ausschluss der Gewährleistung unbedingt in den Kaufvertrag aufnehmen. Kann der Käufer allerdings beweisen, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde, muss man trotzdem für die Beseitigung des Mangels bezahlen.

Hinweise für einen reibungslosen Autoverkauf

Beim Verkauf eines Autos sollte man sich so gut wie möglich rechtlich absichern. Wenn man keinen privaten Stellplatz besitzt, ist man gezwungen, das Auto bis zur Übergabe an den Käufer angemeldet zu lassen. Mit der Aufnahme des genauen Übergabezeitpunkts im Kaufvertrag kann man sich davor absichern, im Nachhinein als Halter für Schäden oder Bußgeldbescheide haftbar gemacht zu werden.

Auch die Erklärung des Käufers, innerhalb einer Frist die Ummeldung vorzunehmen, muss im Kaufvertrag festgehalten werden. Bevor man den Käufer mit dem Fahrzeug losfahren lässt, sollte man sich den Führerschein zeigen lassen und die Personalausweisnummer aufschreiben.


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