Geschützte Namen: FIFA und WM ? Sicher werben mit der WM

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Viele Unternehmer überlegen, ob und wie sich die enorme gesellschaftliche und mediale Bedeutung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 für eigene Produkte oder Werbung nutzen lässt. In Frage kommen sowohl Angebote, die direkt etwas mit der WM zu tun haben, als auch werbende Maßnahmen, die an die WM anknüpfen. Hierbei stellt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen, insbesondere im Markenrecht, Lizenzrecht und Wettbewerbsrecht. Da die FIFA mit der Vermarktung der WM erhebliche Einnahmen erzielt haben sie und ihre Lizenzpartner ein erhebliches Interesse an größtmöglicher Exklusivität.

FIFA meldet viele Marken an

Eine der bedeutenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Nutzung der Fußball-WM ist die nach dem Bestehen und der Verletzung von Markenrechten. Die FIFA meldete zahlreiche Marken bei nationalen und beim europäischen Patentamt an. Dabei griff sie nicht nur auf Bezeichnungen zurück, die den Veranstalternamen „FIFA“ als Bestandteil enthalten, sondern nahm auch Markenschutz ohne ihren Namen in Anspruch (also z.B. nicht nur „FIFA WM Deutschland 2006„, sondern auch „Deutschland 2006“ oder „WM 2006„). Darüber hinaus versuchte die FIFA, ihre Marken für fast alle denkbaren Branchen und Produkte anzumelden. Auch wenn diese Praxis markenrechtlich auf Bedenken stößt wurden die Marken von den zuständigen Ämtern meist auch tatsächlich eingetragen. Dies führte zu zahlreichen Löschungsanträgen von Nicht-Sponsoren. Einige Einträge wurden daraufhin wieder gelöscht. Noch sind nicht alle Verfahren abgeschlossen und werden es bis zur WM voraussichtlich auch nicht sein. Beachtenswerterweise hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 27.4.2006 entschieden, dass die Eintragung der Marke „FUSSBALL WM 2006“ für alle Waren und Dienstleistungen zu löschen ist. Auf europäischer Ebene besteht FIFA-Marken jedoch weiterhin. Diese reichen auch aus, um Markenrechte geltend machen zu können. Europäische und nationale Marken gehen insoweit nicht konform.

Risiko: Nutzung der Marke „WM“ oder „FIFA“

Die markenrechtliche Lage bei der Fußball-Weltmeisterschaft ist also eher undurchsichtig. Wie die FIFA auf eine bestimmte Nutzung reagiert, wäre abzuwarten. Die Nutzung einer FIFA-Marke birgt jedoch erhebliche Kostenrisiken. Markenverletzungen können teuer werden. Für ein Unterlassungsverfahren muss je nach Fallgestaltung beispielsweise mit Kosten i.H.v. ca. 5.000 EUR gerechnet werden. Zu raten ist also, vor der Veröffentlichung eines Projekts, sei es ein Produkt oder eine werbende Maßnahme, bestehende Marken zu recherchieren und die eigenen Pläne daraufhin zu untersuchen, ob sie fremde Rechte verletzen. Dabei ist zu beachten, dass Markenrechtsverletzungen nicht nur durch die Nutzung identischer Bezeichnungen oder Symbole vorliegen können, sondern bereits bei ähnlichen Zeichen. Nur die rein beschreibende Verwendung geschützter Namen ist markenrechtlich unbedenklich (so kann z.B. zulässig sein: „… unser Angebot anlässlich der Weltmeisterschaft„).

Verwendung von WM-Logos oder Link-Namen

Nicht nur Markenrechte, auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften sollten beachtet werden. Auch wenn sämtliche in Frage kommenden Marken gemieden werden kann z.B. eine irreführende Werbung oder eine so genannte Rufausbeutung vorliegen. Darüber hinaus veranlasste die FIFA ein Geflecht verpflichtender Verträge, die Stadionbetreiber oder ausrichtende Städte in Bezug auf werbende Maßnahmen durch Nicht-Sponsoren binden. Besondere Bedingungen gelten, wenn ein Gewerbetreibender WM-Spiele öffentlich übertragen (Public Viewing) möchte, oder für die Berichterstattung in Medien. So kann etwa die Verwendung von WM-Logos oder Link-Namen (z.B. „WM2006„) im Internet problematisch sein. Gleiches gilt für Domainnamen. Wer Werbung für Konkurrenten offizieller Sponsoren schaltet sollte die Nähe zu WM-relevanten Inhalten möglichst vermeiden. Allgemein sind nicht offizielle Publikationen zur WM in der Regel so lange wettbewerbsrechtlich zulässig, als sie nicht den Eindruck erwecken, von der FIFA zu stammen oder im Besitz einer entsprechenden Lizenz zu sein. Zusammenfassend gilt auch wettbewerbsrechtlich, dass zu raten ist, ein geplantes Projekt im Einzelfall zu überprüfen. Eine allgemeingültige Regel, wie sich Ärger mit der FIFA bei größtmöglicher Anlehnung an die Fußball-WM vermeiden lässt, gibt es nicht. In der anwaltlichen Beratung zeigt sich, dass es für eine Lösung sehr genau auf das konkrete Projekt, seine Nutzung und die individuelle Risikobereitschaft des Unternehmers ankommt.

Praxishinweis:

Mindestanforderung ist: Machen Sie zweifelsfrei deutlich, dass Sie und nicht die FIFA der Anbieter einer Leistung oder eines Produkts sind. Eine Prüfung im Einzelfall ist zu raten.


Bildnachweis: © Vadim Sherbakov – unsplash.com

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