Rechtsschutzversicherer empfehlen Eltern die Sorgerechtsverfügung

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Kostenloser Vordruck Sorgerechtsverfügung – aber wann und warum? Es liegt in der Natur der Sache, dass Eltern ungern darüber nachdenken: Wer kümmert sich um mein Kind, wenn mir etwas zustößt? Eine Sorgerechtsverfügung stellt sicher, dass die Wünsche der Eltern respektiert werden.

Die Sorgerechtsverfügung

Wenn ein Kind seine Eltern verliert, dann entscheidet das zuständige Familiengericht darüber, wer in Zukunft für es sorgen soll. Liegt keine Willenserklärung der Eltern vor, so sucht das Gericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nach einem geeigneten Vormund. Wer denkt, dabei würden automatisch Großeltern oder Paten herangezogen, liegt falsch. Zwar bemühen sich die Gerichte, im Sinne der Eltern zu entscheiden. Doch wer möchte, dass die Erziehung des Kindes in seinem Sinne fortgeführt wird, sollte sich um eine Sorgerechtsverfügung kümmern. Liegen keine schwerwiegenden Zweifel an der Eignung der Person als Vormund vor, sind die Gerichte an den Willen der Eltern gebunden, denn als Sorgeberechtigte haben sie ein Benennungsrecht (§ 1777 BGB). Liegen Familienstreitigkeiten vor, können in der Verfügung auch explizit Personen als Vormund ausgeschlossen werden.

Vorlage Sorgerechtsverfügung

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Vorlage Sorgerechtsverfügung: kostenloser Vordruck bei der Downloads.ch, dem Schweizer Software Portal

Vorlage für beide Elternteile

Vorlage Sorgerechtsverfügung: Vordruck bei der DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG

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Bildnachweis: © Kholodnitskiy Maksim – unsplash.com

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